AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. // Allgemeines / Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge zwischen Susanne Gatzke (nachfolgend „Veranstalterin“ genannt) und dem Besteller der von der Veranstalterin in den Bereichen Seminar, Training, Workshop, Coaching und Incentives angebotenen Leistungen (nachfolgend „Kunde“ genannt). Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an.
Sämtliche (auch zukünftige) Leistungen der Veranstalterin erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehenden oder von den nachfolgenden Vertragsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragsbedingungen sowie sonstige AGB des Kunden werden insbesondere auch dann nicht Teil des Vertrages, wenn ihnen nicht nochmals nach Eingang bei der Veranstalterin ausdrücklich widersprochen wird.

 

2. // Vertrag

Anmeldungen zu Seminaren, Trainings, Coachings oder anderen Angeboten der Veranstalterin können schriftlich (per Post / E-Mail), telefonisch oder auch mündlich erfolgen. Der Kunde erhält nach Eingang und ggf. erforderlicher individueller Absprache seiner Anmeldung eine schriftliche Bestätigung in Form eines individualisierten „Angebots“ nebst ausführlicher Leistungsbeschreibung. Mit eben dieser Bestätigung der Anmeldung durch die Veranstalterin wird die Buchung für beide Seiten verbindlich.

 

3. // Leistungen / Änderungen

Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des im Wege der schriftlichen Bestätigung erstellten „Angebots“, diesen AGB und den sonstigen verbindlichen Angaben in der Anmeldebestätigung. Abreden / Nebenbedingungen, die den Umfang oder Charakter der vertraglich vereinbarten Leistungen verändern, bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung.

 

4. // Sicherung der Leistung

Der Kunde informiert die Veranstalterin vor und während der Erbringung der vereinbarten Leistungen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und / oder Durchführung der vertraglich definierten Leistungen von Bedeutung sind. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um eine natürliche Person, ist von diesem eine verantwortliche Kontaktperson zu benennen.

 

5. // Preise / Vergütung

Alle im individuellen „Angebot“ nach Ziffer 2 enthaltenen Preisangaben beziehen sich auf die dort genannte Personenzahl und die in diesem Rahmen ebenfalls beschriebenen Leistungen. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, einschließlich zur Verfügung gestellten Materials, Honorarkosten sowie exkl. Umsatzsteuer. Die zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen und angemessenen Fahrt- und Aufenthaltskosten der Veranstalterin werden gegen Nachweis gesondert berechnet. Gleiches gilt für ggf. anfallende Fremdleistungen.
Die ggf. erforderliche Unterbringung des Kunden bzw. der von diesem im Rahmen des Vertragsschlusses gebuchten TeilnehmerInnen einschließlich einer etwaigen notwendigen Anreise zum (vereinbarten) Ort, an dem die Veranstalterin die vertraglichen Leistungen zu erfüllen hat, erfolgt ausschließlich durch den Kunden auf dessen Kosten. Jegliche damit verbundenen Risiken, insbesondere das Wegerisiko, trägt der Kunde bzw. tragen die von diesem gebuchten TeilnehmerInnen.

 

6. // Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Leistungen sowie die entstandenen Kosten werden, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistung in Rechnung gestellt und sind nach Rechnungseingang ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. Für die Fremdleistungen gelten die Zahlungsbedingungen der Leistungsträger.

 

7. // Programmänderungen

Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich die Veranstalterin erforderliche Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen sowie ggf. den Einsatz anderer Trainer vor. Voraussetzung ist, dass diese Änderungen / Abweichungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse bzw. Umstände nach Vertragsabschluss notwendig werden, von der Veranstalterin nicht treuwidrig herbeigeführt werden, nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

 

8. // Rücktritt / Kündigung / Nichtinanspruchnahme der Leistung

Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung durch schriftliche Erklärung gegenüber der Veranstalterin vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann die Veranstalterin einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Dieser Anspruch wird wie folgt pauschaliert beziffert:

  • bis 60 Kalendertage vor vereinbartem Veranstaltungsbeginn 10% der vereinbarten Vergütung
  • ab 21 Kalendertage vor vereinbartem Veranstaltungsbeginn 30 % der vereinbarten Vergütung
  • ab 14 Kalendertage vor vereinbartem Veranstaltungsbeginn 45 % der vereinbarten Vergütung
  • ab 7 Kalendertage vor vereinbartem Veranstaltungsbeginn 70 % der vereinbarten Vergütung
  • ab 2 Kalendertage vor vereinbartem Veranstaltungsbeginn und bei Nichtinanspruchnahme ohne vorherige Absage 100% der vereinbarten Vergütung.

Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden seitens der Veranstalterin bleibt davon unberührt.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, der Veranstalterin sei insofern kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden.
Das Recht der Vertragsparteien, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Es besteht kein (ggf. anteiliger) Rückvergütungsanspruch, wenn der Kunde und / oder (einzelne) TeilnehmerInnen – ohne wirksam gekündigt oder mindestens drei Tage vor vereinbartem Beginn der vertraglich geregelten Veranstaltung wirksam vom Vertrag zurückgetreten zu sein – nicht die volle Leistung in Anspruch nehmen, es sei denn, die ganze oder teilweise Nichtinanspruchnahme ist auf ein Verschulden der Veranstalterin zurückzuführen.

 

9. // Kurzfristige Absagung / vorzeitiger Abbruch der Veranstaltung durch die Veranstalterin / Nichterreichen einer vereinbarten Mindestteilnehmeranzahl

Im Falle einer erheblichen Erschwerung, Beeinträchtigung oder Gefährdung der Veranstaltung durch objektiv gefahrenträchtige Natur- und Wetterverhältnisse, plötzliche Erkrankung der Trainer oder der Veranstalterin, höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare, außergewöhnliche und von der Veranstalterin nicht zu vertretende Umstände behält sich die Veranstalterin das Recht vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen oder (vorzeitig) abzubrechen. Sofern eine Veranstaltung kurzfristig abgesagt werden muss, bemüht sich die Veranstalterin in Abstimmung mit dem Kunden um einen angemessenen und geeigneten Alternativtermin. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird in diesen Fällen nicht gehaftet.
Bei Nichterreichen einer vorab ausgeschriebenen Mindestteilnehmeranzahl ist die Veranstalterin berechtigt, die Veranstaltung bis 3 Tage vor vereinbartem Veranstaltungsbeginn kurzfristig abzusagen.
Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung aus vorbenannten Gründen bleibt der Anspruch der Veranstalterin auf die vereinbarten Preise / Vergütung erhalten. Ggf. ersparte Aufwendungen werden zu Gunsten des Kunden angerechnet.
Bei kurzfristiger Absagung der Veranstaltung aus o.g. Gründen, ohne dass zwischen dem Kunden und der Veranstalterin Einvernehmen über einen geeigneten und angemessenen Alternativtermin hergestellt werden kann, ist eine Vergütung seitens des Kunden nicht geschuldet. Dem Kunden bzw. den TeilnehmernInnen insofern ggf. bereits entstandene bzw. entstehende Kosten (gebuchte Anfahrt, Übernachtung etc.) werden nicht erstattet.

 

10. // Mitwirkungspflicht

Bei allen Veranstaltungen der Veranstalterin wird vorausgesetzt, dass der Kunde bzw. die TeilnehmerInnen gesund sind bzw. keinerlei physische und / oder psychische Beeinträchtigungen / Belastungen aufweisen, die einer – aus medizinischer Sicht – bedenkenlosen Teilnahme an den durchzuführenden Leistungen entgegenstehen. Bestehende Krankheiten und eventuelle gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen, die den Verlauf der Veranstaltung bzw. das (jeweilige) körperliche Wohlbefinden des Kunden bzw. der TeilnehmerInnen beeinflussen könnten, sind der Veranstalterin bzw. den Trainern vorab mitzuteilen. Für die Sicherstellung eines angemessenen Impfschutzes (z.B. Tetanus, FSME, etc.) und der Einnahme der individuell ggf. benötigten Medikamente (Insulin,etc.) ist der Kunde bzw. sind die TeilnehmerInnen selbst verantwortlich. Während der Veranstaltung darf der Kunde / dürfen die TeilnehmerInnen nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten (Psychopharmaka etc.) stehen. Der Kunde ist bzw. die TeilnehmerInnen sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm / ihnen Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende bzw. drohende (Personen- und / oder Sach-) Schäden zu vermeiden bzw. gering zu halten.

 

11. // Teilnehmerausschluss

Um die Sicherheit der Einzelnen und der Gruppe zu gewährleisten, behält sich die Veranstalterin vor, den Kunden und/oder ggf. weitere TeilnehmerInnen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Veranstaltungsprogramm, Übungen oder einzelnen Aktionen / Leistungen auszuschließen. Ein insofern wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Missachtung von Sicherheitsregeln, Gefährdungen, Beleidigungen oder Schädigungen anderer Personen oder Missachtung von Belangen des Natur- und Umweltschutzes seitens des Kunden bzw. der TeilnehmerInnen. In derartigen Fällen oder bei vorzeitigem Abbruch infolge höherer Gewalt, Krankheit oder akuter Gefährdung von TeilnehmernInnen bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung erhalten, ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Eventuell daraus entstehende Mehrkosten des Kunden bzw. der TeilnehmerInnen hat dieser / haben diese selbst zu tragen und werden nicht durch die Veranstalterin erstattet / ausgeglichen.

 

12. // Fahrten zum und vom Veranstaltungsort

Alle Fahrten zum und vom Veranstaltungsort geschehen auf eigene Gefahr und Rechnung des Kunden bzw. der TeilnehmerInnen.

 

13. // Haftung

Die Veranstalterin verpflichtet sich, alle Aktivitäten unter Beachtung der größtmöglichen Sicherheit für alle Beteiligten zu planen und durchzuführen. Dennoch erfolgt eine Teilnahme an Veranstaltungen der Veranstalterin auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Der / die Kunde bzw. TeilnehmerIn ist während der Veranstaltung für sein / ihr Handeln und seine / ihre physische und psychische Eignung grundsätzlich selbst verantwortlich. Die Veranstalterin weist insofern ausdrücklich darauf hin, dass Natursport und erlebnispädagogische Veranstaltungen als achtsamkeitsbasierende Übungen stets einem besonderen Risiko unterliegen. Auf besondere Gefahren wird bei den jeweiligen Übungen hingewiesen. Der / die Kunde bzw. TeilnehmerIn verpflichtet sich, diese Hinweise zu beachten.
Die Haftung der Veranstalterin gegenüber dem Kunden sowie den jeweiligen TeilnehmernInnen, insbesondere für Beeinträchtigungen jeder Art infolge mangelnder Eignung eines / r Kunden bzw. TeilnehmerIn oder infolge Nichtbeachtung von Hinweisen sowie für Schäden an Kleidung oder Ausrüstung des Kunden / der TeilnehmerInnen, welche aufgrund des Teilnehmerverhaltens entstehen, wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die seitens der Veranstalterin durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und / oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht werden. Gleiches gilt auch hinsichtlich der Haftung etwaiger Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen der Veranstalterin. Wesentliche Vertragspflichten der Veranstalterin sind dabei solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde bzw. die von diesem angemeldeten TeilnehmerInnen vertraut / vertrauen und vertrauen darf / dürfen. Bei nicht vorsätzlicher oder nicht grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Umfang auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Die unbeschränkte Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie die unbeschränkte Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleiben hiervon unberührt.
Soweit die Haftung der Veranstalterin nach diesem Vertrag ausgeschlossen ist, wird der Kunde bzw. der / die TeilnehmerIn die Veranstalterin auf erstes schriftliches anfordern von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter aus oder im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung freistellen.

 

14. // Hinweis auf die Aufsichtspflicht

Bei Programmen mit Kindern und Jugendlichen verbleibt die Aufsichtspflicht stets bei den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen der Gruppe.

 

15. // Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Daten über ihn sowie über die gebuchten TeilnehmerInnen und über maßgebende Umstände des Vertragsverhältnisses bei der Veranstalterin gespeichert, geändert und / oder gelöscht und erforderlichenfalls, soweit nicht offenkundig die Interessen des Kunden bzw. der TeilnehmerInnen verletzt werden, an Dritte zur ordnungsgemäßen Bearbeitung übermittelt werden (Hinweis nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz).

 

16. // Nutzungsrechte

Die von der Veranstalterin angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen, Konzeptionen und Arbeitsmaterialien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung seitens der Veranstalterin nicht genutzt oder fotomechanisch bzw. elektronisch oder in sonstiger Art und Weise bzw. Form vervielfältigt, verbreitet und / oder veröffentlicht werden.

 

17. // Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

 

18. // Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlich Altena. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

 

19. // Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder während der Vertragslaufzeit werden, so bleiben der Vertrag und die Bestimmungen im Übrigen wirksam. § 139 BGB findet insoweit keine Anwendung. Die Vertragsparteien werden die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis dem Parteiwillen am nächsten entspricht. Dies gilt nicht, wenn die Anwendung einer so ermittelten wirksamen Bestimmung für eine Vertragspartei eine unzumutbare wirtschaftliche Härte darstellt. Entsprechendes gilt für jede Lücke im Vertrag.

Stand Juni 2016